Mit der Diagnose Brustkrebs kommen auch dringliche Fragen über die weitere Finanzierung des Lebensunterhalts während der Behandlung und für die Zeit der Genesung auf.
Wir haben Dir einige Informationen Tipps zusammengetragen. Im Verlauf dieser Seite findest Du auch eine Liste von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für die vielen Fragen, die Du sicherlich hast.
Länger krankgeschrieben:
Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wer länger krankgeschrieben ist, der macht sich häufig auch Sorgen um die finanzielle Situation. Das gilt besonders dann, wenn man als Patientin oder Patient für die Familie sorgt oder wenn das Geld schon vor der Erkrankung knapp war. Hinzu kommen auch Kosten, die durch die Erkrankung und ihre Behandlung entstehen können und das Budget belasten.
Wie lange bekommt man sein Gehalt oder Krankengeld?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen in der Regel zunächst sechs Wochen lang ihren Lohn weiter bezahlt, wenn der Arzt sie krankschreibt. Ausnahmen von dieser Regelung kann es aufgrund persönlicher Arbeitsverträge oder Dienstvereinbarungen geben.
Ist man länger krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse. Nimmt man Lohnfortzahlung und Krankengeld zusammen, ist man bis zu 78 Wochen finanziell abgesichert. Gesetzlich versicherte Selbstständige können mit ihrer Krankenkasse ein Krankengeld vereinbaren. Oder sie erhalten Krankentagegeld, wenn sie eine zusätzliche private Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen haben.
Was tun, wenn man nach 78 Wochen noch nicht wieder arbeiten kann? Das hängt davon ab, ob man Rente beantragen wird, oder ob doch noch eine Chance darauf besteht, wieder arbeiten zu können. Solange diese Situation unklar ist, kann die sogenannte „Nahtlosigkeitsregelung“ greifen, vorausgesetzt, man erfüllt einige Grundvoraussetzungen.
Die Nahtlosigkeitsregelung soll mögliche zeitliche Lücke zwischen dem auslaufenden Krankengeld und beispielsweise einem späteren Arbeitsbeginn oder einem Rentenbeginn überbrücken. In dieser Zeit erhält man Arbeitslosengeld I.
Wie sieht es aus, wenn man nicht gesetzlich versichert ist? Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen von ihrer Krankenversicherung nur dann Krankentagegeld, wenn sie das vorher mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Beamte und andere Beihilfeberechtigte erhalten ihre Bezüge im Krankheitsfall erst einmal ohne Befristung weiter. Für wie lange dies gilt, sowie weitere Details regeln die jeweiligen Bundes- und Landesbeamtengesetze.
Wieviel muss ich zu Therapie und Medikamenten zuzahlen?
Die Zuzahlung zu Medikamenten nennt man auch Rezeptgebühr. Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel einen Teil der entstehenden Kosten selbst zum Beispiel bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten. Allerdings gibt es für diese Zuzahlungen eine Obergrenze, die sogenannte „Belastungsgrenze“. Sie liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, dabei zählt nicht nur das eigene Einkommen, sondern das des gesamten Haushalts.
Für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Wer annimmt, die Kriterien als „chronisch Kranker“ zu erfüllen, sollte mit seinem Arzt darüber sprechen. Stellt der eine Bescheinigung aus, entscheidet letztlich die Krankenkasse. Falls man selbst oder ein mitversichertes Familienmitglied mindestens Pflegegrad 3 hat, reicht eine Bescheinigung für die Krankenkasse, um die Belastungsgrenze auf 1 Prozent herabzusetzen.
Um die Kosten jenseits der Belastungsgrenze erstattet zu bekommen, muss man alle Belege sammeln und am Jahresende bei der Krankenkasse einreichen. Für Privatversicherte gilt: Sie müssen nur zuzahlen, wenn ihr Tarif das vorsieht. Für Beamte gelten je nach Dienstherrn eigene Regeln zur Belastungsgrenze.
Kann ich mich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen?
Ist die persönliche Belastungsgrenze bereits erreicht, kann man noch im laufenden Jahr einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Für den Rest des Jahres muss man dann nicht mehr hinzu zahlen. Wer seine Reha von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt bekommt und wenig verdient, kann sich gänzlich von einer Zuzahlung zur Reha befreien lassen – auch, wenn er seine Belastungsgrenze noch nicht erreicht hat. Wie viel man verdienen darf und welche weiteren Voraussetzungen gelten, erfährt man vom Rentenversicherungsträger.
Bekomme ich Geld, wenn ich in die Reha gehe?
Je nachdem, wer die Reha finanziert, bekommt man als gesetzlich Versicherter zum Beispiel Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenkasse. Wer eine Grundsicherung erhält, bekommt diese auch während einer Reha.
Privat Versicherte bekommen nur dann Geld während der Reha, wenn sie das mit ihrem Versicherer vorher vereinbart haben. Für Beamte gelten die jeweiligen beamtenrechtlichen Regelungen. Es gibt jedoch noch einige Sonderfälle – ist der Krebs zum Beispiel eine anerkannte Berufskrankheit, erhalten Arbeitnehmer Verletztengeld von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Weitere Informationen erhält man vom Dachverband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“.
Bekomme ich finanzielle Unterstützung, wenn ich erst nach und nach wieder in den Beruf zurückkehre?
Man bekommt auch Geld, wenn man stufenweise wieder beginnt zu arbeiten. Geregelt wird das über das sogenannte „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM). Je nachdem, wer die Wiedereingliederung finanziert und was der eigene Arbeitsvertrag oder die eigene Dienstvereinbarung vorsehen, kann das beispielsweise aus Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld und/oder Gehalt bestehen.
Wo kann ich zusätzlich Geld beantragen?
Bei geringem Einkommen kann man zusätzliche Gelder beantragen. Wird das Geld knapp, kommen die gesetzlichen Hilfen zur sozialen Sicherung infrage: zum Beispiel Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Aufstockung zum Krankengeld. Je nach Bedarf können auch einzelne Leistungen beantragt werden wie zum Beispiel Wohngeld. Betroffene in finanzieller Not können sich an verschiedene private Stiftungen oder Vereine wenden.
Diese prüfen das Einkommen und fragen in der Regel auch nach, ob alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Erst wenn die Situation den jeweiligen Kriterien entspricht, entscheiden sie über die Zahlung eines meist einmaligen Geldbetrags. Wichtig: Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die wichtigste Anlaufstelle in Deutschland ist der Härtefonds der Stiftung Deutsche Krebshilfe. Er zahlt einmalig einen Betrag von maximal 800,00 Euro. Es gibt weitere Härtefonds, die vor Ort oder bundesweit zuständig sind.
Wer hilft weiter? Wo finde ich Ansprechpartner und Informationen?
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik Behandelnde Ärzte:
Sie stellen Bescheinigungen aus und können auch erste Anlaufstelle sein, wenn man sich Sorgen um den Arbeitsplatz macht oder finanzielle Probleme befürchtet. Je nach Situation ziehen sie dann auch die Kliniksozialdienste hinzu.
Kliniksozialdienste:
Geschulte Mitarbeiter beraten zu allen sozialrechtlichen Fragen, etwa zur Krankenversicherung oder zur Rente, zur Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen und zur Rückkehr in den Alltag und den Beruf. Sie helfen auch weiter, wenn man befürchtet, durch die Erkrankung in eine finanzielle oder andere Notlage zu geraten. Außerdem können sie über die Anerkennung einer Schwerbehinderung informieren und bei der Antragstellung helfen.
Von zu Hause aus Behandelnde Ärzte:
Erste Ansprechpartner sind die behandelnden Ärzte. Sie können die Krankheitssituation und den Umfang der notwendigen Unterstützung einschätzen. Für viele Maßnahmen wie zum Beispiel die Versorgung zu Hause oder für eine Rehabilitation benötigen Patienten ein Rezept oder eine Verordnung durch den Arzt.
Krebsberatungsstellen:
Die Krebsberatungsstellen vor Ort beraten zu sozialrechtlichen Fragen und helfen weiter, wenn Adressen und Ansprechpartner gesucht werden.
Psychoonkologen:
Psychoonkologinnen und Psychoonkologen helfen bei seelischen Belastungen und mit Ängsten umzugehen, die durch die Krebserkrankung ausgelöst werden können. Dazu gehören auch die Sorgen um den Arbeitsplatz und die finanzielle Situation. Hier können Sie Psychoonkologen in Ihrer Nähe finden.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät zu gesundheitlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen. Sie ist telefonisch und per Mail erreichbar, an mehreren Orten gibt es Beratungsstellen, außerdem sind Beratungsmobile unterwegs. Telefonisch kann man sich gebührenfrei, anonym und auf verschiedenen Sprachen beraten lassen. Bisher gibt es das Angebot auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Kontaktdaten, Termine für die Beratungen vor Ort und weitere Informationen gibt die Internetseite www.patientenberatung.de.
Deutsche Krebshilfe:
In sozialrechtlichen Fragen berät auch das Infonetz Krebs der Deutschen Krebshilfe (DKH). Krebspatienten, die durch die Erkrankung in finanzielle Not geraten sind, können beim Härtefonds Unterstützung beantragen.
Beratungsdienst Infonetz Krebs: 0800 – 80 70 88 77 (Mo – Fr: 8 bis 17 Uhr), krebshilfe@infonetz-krebs.de
Härtefonds: 0228 – 7 29 90 94, E-Mail: haertefonds@krebshilfe.de.
Im Internet: www.krebshilfe.de
Am Arbeitsplatz
Betriebsarzt:
Betriebsärzte beraten zum Beispiel bei einer Anpassung des Arbeitsplatzes, einer Arbeitsplatzwechsels oder einer Wiedereingliederung. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Doch wenn der Arbeitgeber sie beauftragt zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer noch arbeiten kann, sind sie verpflichtet das dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Personalrat, Betriebsrat:
Personalrat und Betriebsrat vertreten die Interessen der Arbeitnehmerschaft. Wobei ein Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts und ein Personalrat im öffentlichen Dienst angesiedelt ist. Sie beraten auch im Streitfall oder drohender Kündigung.
Personalabteilung:
Eine Personalabteilung stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und kümmert sich auch um deren Belange wie Verträge, Urlaubsanträge und Gehälter.
Schwerbehindertenvertreter:
Die gewählten Interessenvertreter beraten Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Sie helfen auch, wenn man sich über Probleme am Arbeitsplatz beschweren möchte. Außerdem sind sie oft beteiligt, wenn ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wird.
Behörden, Institute, Verbände Agentur für Arbeit:
Die Agentur für Arbeit hilft bei der Arbeitssuche, bei Umschulungen und Weiterbildungen, und berät Schwerbehinderte bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Außerdem bewilligt und bezahlt sie Arbeitslosengeld I, auch wenn die sogenannte „Nahtlosigkeitsregel“ greift und die Lücke zwischen Krankengeld und beispielweise einer späteren Rückkehr an den Arbeitsplatz oder einem Rentenbeginn finanziell geschlossen werden soll.
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert zu verschiedenen Themen rund um das Arbeitsleben von Arbeitsrecht über Behinderung bis zur Rente. Man kann dort Montag bis Donnerstag von 8:00-20:00 Uhr anrufen.
Jedes Themenfeld hat eine eigene Telefonnummer, so erreicht man den Bereich „Arbeitsrecht“ unter: 030 221 911 004, den Bereich „Behinderung“ unter: 030 221 911 006 und „Rente“ unter: 030 221 911 001.
Weitere Telefonnummern und Informationen sind auf folgender Internetseite aufgelistet: www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:
Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist eine unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Der Bereich für die Krankenversicherung (und damit auch die häusliche Krankenpflege) ist unter 030 / 340 60 66-01 erreichbar.
Mehr zur Pflegeversicherung hört man unter 030 / 340 60 66 02. Weitere Informationen zum Bürgertelefon gibt es unter www.bmg.bund.de/service/kontakt-und-service/buergertelefon.html.
Gewerkschaften, Berufsverbände und Sozialverbände:
Zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen informieren und beraten darüber hinaus weitere Ansprechpartner wie Berufsverbände und Gewerkschaften. Sozialverbände können bei sozialrechtlichen Fragen beraten. Diese Beratungsangebote setzen in der Regel eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus.
Integrationsamt:
Die Integrationsämter beraten zu Behinderung und Beruf, beispielsweise auch zum erweiterten Kündigungsschutz. Sie helfen auch dabei, den Arbeitsplatz im Betrieb anzupassen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Das nächstgelegene Integrationsamt findet man unter Angabe der Postleitzahl auf folgender Internetseite: www.integrationsaemter.de/kontakt/89c7/index.html
Sozialamt, Grundsicherungsamt oder JobCenter:
Das Sozialamt hilft weiter, wenn beispielsweise die Rente nicht reicht oder man nicht mehr arbeiten kann. Auch wenn man zum Beispiel wegen einer Krebserkrankung eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann das Sozialamt die Grundsicherung aufstocken.
Das JobCenter ist zuständig, wenn man noch erwerbsfähig ist, aber keinen Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I hat. Dann bewilligt es Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).
Versorgungsamt: Das Versorgungsamt prüft, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Auch wenn man Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich hat, bestätigt dies das Versorgungsamt.
Krankenkassen, Rentenversicherung und Unfallversicherung
Krankenkasse:
Was und wieviel zahlt die Krankenkasse? Das sollte direkt mit der Krankenversicherung geklärt werden. Beispiele sind Fragen nach der Übernahme von Arzt, Klinik- und Reha-Kosten, der Finanzierung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege. Auch Fragen zu Zuzahlungen, die Patienten selbst leisten müssen, können ein Thema sein. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zudem Ansprechpartner, wenn es um die gesetzliche Pflegeversicherung geht. In vielen Orten haben Krankenkassen eine Geschäftsstelle, an die man sich wenden kann oder man nimmt telefonisch über eine zentrale Servicetelefonnummer Kontakt auf. Die findet man zum Beispiel auf der Versicherungskarte. Eine weitere Kontaktmöglichkeit bietet das Internet: Alle Krankenkassen sind unter ihrem Namen online. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist online unter: www.gkv-spitzenverband.de.
Die privaten Krankenkassen präsentieren sich unter www.pkv.de. Leistungen hängen vom jeweils abgeschlossenen Vertrag ab. Krebspatienten mit Anspruch auf Beihilfe (Beamte, Soldaten) können sich mit der regionalen Beihilfestelle wegen einer Beratung in Verbindung setzen.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist zuständig für Rentenfragen, aber auch zum Beispiel für Übergangsgeld und manche Reha-Maßnahmen. In vielen Fällen übernimmt sie die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen wie z. B. der Anschlussheilbehandlung oder auch einer beruflichen Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Zentrale kostenlose Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung: 0800 – 1 000 48 00 (Mo – Do, 7.30 bis 19.30 Uhr, Fr 7.30 bis 15.30 Uhr).
Im Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
Jeder Arbeitnehmer ist bei einer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft versichert. Sie kommen bei Wegeunfällen, Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten zum Einsatz. Darunter fallen auch einige Krebserkrankungen.
Mehr dazu im PDF: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/berufl_krebs-07-14-06.pdf oder unter: www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/index.jsp. Man kann den Dachverband – die Gesetzliche Unfallversicherung auch telefonisch erreichen unter: 0800 60 50 40 4.
Bei Streitfällen und rechtlichen Fragen Gewerkschaften, Berufsverbände und Sozialverbände:
Zu arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen informieren und beraten auch Berufsverbände und Gewerkschaften. Sozialverbände beraten zu sozialrechtlichen Fragen. Diese Beratungsangebote setzen in der Regel eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus.
Fachanwälte für Arbeitsrecht oder für Sozialrecht (kostenpflichtig):
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt hinzu zu ziehen. Er ist auf einem Rechtsgebiet besonders qualifiziert. Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt eine kostenlose Anwaltssuche zur Verfügung unter www.brak.de.
Auch die regional zuständigen Rechtsanwaltskammern nennen Rechtsanwälte in der Nähe. Für Krebspatienten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sie müssen dann nur einen geringen Anteil der Kosten selbst tragen. Weitere Informationen dazu bieten die örtlichen Amtsgerichte und das Bundesministerium der Justiz: www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html
Quelle: www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/arbeiten-mit-krebs.php
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